Vorsorge

Vorsorgen heißt, selbstbestimmt, eigenverantwortlich Notwendiges regeln und damit die eigenen Angehörigen entlasten.

Mit einer Bestattungsvorsorge kann man schon zu Lebzeiten klären, dass die eigenen Wünsche respektiert werden, dass die finanziellen Mittel im Fall der Fälle bereit stehen und zweckgebunden für die Bestattung verwendet werden. Im Einzelnen wird der Ablauf der der Bestattung detailliert festgelegt und sichergestellt, dass alle Wünsche später beachtet werden.

Der Vorsorgevertrag für die eigene Bestattung dient nicht nur dazu, eigene Befürchtungen auszuräumen, sondern es wird auch sichergestellt, dass die Angehörigen bei der Durchführung der Bestattung entlastet werden.

Was also kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt werden?

  • Die Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See– oder Waldbestattung),
  • der Beisetzungsort,
  • die Form der Veröffentlichung der Traueranzeige,
  • die musikalische Begleitung der Trauerfeier,
  • Sarg oder Urne,
  • der Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beisetzung,
  • alle weiteren individuellen Wünsche.

Im Rahmen des Gesprächs über den Bestattungsvorsorgevertrag wird auch der Finanzbedarf der Bestattung ermittelt. Sie können sich selbst und Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie schon zu Lebzeiten für eine gesicherte Finanzierung Sorge tragen. Die notwendigen Mittel können so angelegt werden, dass Sie sicher sein können, dass sie ausschließlich zur Finanzierung Ihrer Bestattung verwendet werden. Es gibt verschiede Modelle, diese Finanzierung abzusichern, z. B. das Treuhandkonto:

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie bietet einen Service zu den finanziellen Angelegenheiten im Sterbefall und ist eine Alternative zur Sterbegeldversicherung. Die Treuhand AG regelt für Sie bequem und sicher alle Fragen, die die Kosten einer Bestattung betreffen.

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge – Treuhandvertrages:

  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung,
  • bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen,
  • keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte,
  • Sicherheit der Geldeinlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank auf die eingezahlt wird,
  • keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen würden.

Für weitere Informationen stehen wir zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Hier finden Sie das Video Vorsorge eine Sorge weniger.